| Nicht meldepflichtige Videoüberwachungen |
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Die DSK (Datenschutzkomission) hat seit kurzen eine Novelle zum Datenschutz und Meldepflicht herausgegeben. Darin wird beschrieben, dass unter gewissen Umständen eine Meldepflicht der Videoüberwachung NICHT mehr nötig ist. Dies ist speziell für den privaten Bereich, sowie Banken, Juweliergeschäfte, Trafiken und Tankstellen von Bedeutung! Den Artikel kann man nachlesen (Punkt 8): http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx Die Novelle als PDF: http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=39692 |
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